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23.11.2021 15:07 Alter: 3 yrs

Vereinssport nur noch unter 2G-Bedingungen erlaubt

Ein PCR- oder Schnelltest reicht nicht mehr aus!!!

Liebe Sportfreunde, 

am 24.11.2021 tritt die neue Coronaschutzverordnung in Kraft. Dort heisst es in §4:

...

(2) Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden:

...

3. die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport…


Ausnahmen:

1. die in § 3 Absatz 2 Nummer 8 aufgeführten Fälle,

2. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren,

3. Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen Testnachweis nach § 2 Absatz 8 Satz 2 verfügen.

Wir bitten eindringlich um Beachtung!